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Schöffenwahl 2023

Schöffen*innen und Jugendschöffen*innen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 gesucht!

Schöffe*in = ein verantwortungsvolles Ehrenamt

 

Schöffen*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen als ehrenamtliche Richter*innen in der Lage sein, Beweise würdigen zu können, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht; aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Dieses verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder in den Medien bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen wurde.

Schöffen*innen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.

Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen*innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen*innen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen*innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Schöffen*innen erhalten für Ihren Einsatz eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Interesse geweckt? Stellen Sie sich der wichtigen Aufgabe und bewerben sich jetzt bei Ihrer Ortsgemeinde Herold. Alle Informationen rund um das Amt, die Wahl und die Bewerbung finden Sie unter:  Schöffenwahl 2023